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Barrierefreies Internet – Chancengleichheit und Gleichberechtigung

22.09.2020

Max Reisinger

Mit WP-Stars zur barrierefreien Website.

Ab dem 23. September 2020 treten die „Richtlinien über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten öffentlicher Stellen“ auf EU-Ebene in Kraft.

Aber was genau heißt das jetzt?

„Barrierefreier Zugang“ beinhaltet dabei Grundsätze und Techniken, die bei der Gestaltung, Erstellung, Pflege und Aktualisierung von Webseiten und mobilen Anwendungen zu beachten sind. Dies ist insbesondere an Menschen mit Beeinträchtigungen (motorisch, kognitiv, visuell oder auditiv) gerichtet, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Informationsgesellschaft gewährleisten zu können.

Der Bund ist daher verpflichtet, behördliche Websites und mobile Anwendungen so zu gestalten, dass der Zugang für alle Nutzer/innen uneingeschränkt möglich ist. Die genauen Vorschriften dafür sind im Web-Zugänglichkeit-Gesetzt (WZG) festgehalten.
Unverhältnismäßige Barrieren können sogar Schadenersatzforderungen mit sich ziehen, da sie eine Diskriminierung darstellt. Ob eine Barriere als diskriminierend wahrgenommen wird und beseitigt werden muss, wird durch eine Zumutbarkeitsprüfung ermittelt.

Die dabei ausschlaggebenden Grundsätze lauten: 

Wahrnehmbarkeit – Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen wahrnehmbar präsentiert werden.
z.B. Textalternative, Kontraste und Untertitel.

Bedienbarkeit – Bestandteile der Benutzerschnittstellen und Navigation müssen bedienbar sein.
z.B. Tastaturbedienbarkeit und keine Blitze.

Verständlichkeit – Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
z.B. gute Lesbarkeit und konsistente Navigation.

Robustheit – Inhalte müssen robust genug sein und von assistierender Technik interpretiert werden können.
z.B. Screenreader.

Die entsprechenden Richtlinien der Barrierefreiheit in Hinsicht Design und Entwicklung sind in den „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) international festgehalten und werden dort in 3 unterschiedliche Konformitätsstufen (A = niedriges Zugänglichkeitsniveau, AA = mittleres Zugänglichkeitsniveau und AAA = hohes Zugänglichkeitsniveau) unterteilt.

Die Prüfung der Webseiten oder mobilen Anwendungen als auch die notwendigen Abänderungen für die gewählte Konformitätsstufe kann von professionellen Firmen durchgeführt werden. Auch wir von WP-Stars bieten diesen Service bei uns in der Agentur an.

Dabei werden die Webseiten auf das gewünschte Zugänglichkeitsniveau geprüft und nach den dafür notwendigen Erfolgskriterien abgeändert. Nur wenn alle geforderten Punkte der jeweiligen Stufe erfüllt sind, gilt die Website als barrierefrei.

Die WKO bietet auf ihrer Webseite wichtige Informationen bezüglich rechtlicher Grundlagen und vorhandenen Empfehlungen für barrierefreie Websites an.

Noch Fragen?
Gerne prüfen wir eure Website auf einen barrierefreien Zugang und führen die dafür notwendigen Abänderungen durch. Einfach eine Anfrage an office@wp-stars.com und schon kann es losgehen.

 

 

 

 

 

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