Hinweisgeber­schutzgesetz – Jetzt prüfen!

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Das Hinweisgeber­schutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt bereits seit Juli 2023 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen. Zum 17.12.2023 endet die Übergangsfrist und alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen sind verpflichtet entsprechende anonyme Meldekanäle anzubieten.

Wer ist betroffen und was droht bei Nicht-Einhaltung?

Hardfacts zum neuen Gesetz

  • Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen
  • öffentlicher Sektor sowie Städte und  Kommunen ab 10.000 Einwohner:innen
  • Bis zu € 50.000,- Strafe bei Nicht-Einhaltung

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