Hinweisgeberschutzgesetz – Jetzt prüfen!
Jetzt prüfen, ob auch dein Unternehmen betroffen ist!
Das Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt bereits seit Juli 2023 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen. Zum 17.12.2023 endet die Übergangsfrist und alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen sind verpflichtet entsprechende anonyme Meldekanäle anzubieten.
Wer ist betroffen und was droht bei Nicht-Einhaltung?
Hardfacts zum neuen Gesetz
- Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen
- öffentlicher Sektor sowie Städte und Kommunen ab 10.000 Einwohner:innen
- Bis zu € 50.000,- Strafe bei Nicht-Einhaltung
Prüfe jetzt, ob auch dein Unternehmen betroffen ist!